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Website Barrierefreiheit

Es ist mehr als ein nettes Extra und wichtiger als du vielleicht denkst.

Wozu eine barrierefreie Website gestalten?

Eine barrierefreie Website wird bei der Gestaltung der eigenen Website häufig vernachlässigt. Für die meisten einfachen Unternehmensseiten, die mit einem CMS wie WordPress erstellt werden und häufig nur Informationen und höchstens ein Kontaktformular bereitstellen, ist dies rechtlich zwar meist kein großes Problem, sollte aber dennoch nicht ignoriert werden.

Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Damit werden erstmals auch bestimmte Unternehmen der Privatwirtschaft gesetzlich verpflichtet, ihre betroffenen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Grundlage ist die europäische Richtlinie European Accessibility Act (EAA).

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit – eine Checkliste?

Eine Website sollte so barrierefrei gestaltet sein, dass sie auch Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen nutzen können – beispielsweise Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen. Dazu gehört mehr als einfach nur ausreichender Kontrast oder große Schriftgrößen.

Eine kurze Checkliste mit wichtigen Punkten, die deine Website barriereärmer und zugänglicher machen:

  • Bilder mit Alt-Texten
  • Semantisches HTML (z. B. <header>, <nav>, <main>, <button>)
  • Sinnvolle ARIA-Labels und ARIA-Attribute für nicht semantische Elemente
  • Ausreichender Farbkontrast
  • Gut lesbare Schriftgröße
  • Tastaturbedienbarkeit für alle Funktionen und sichtbarer Fokus bei der Tastaturnavigation
  • Videos mit Untertiteln
  • Audio-/Videoinhalte mit Alternativen bzw. Transkripten
  • Fehlermeldungen klar und verständlich formulieren

Es gehören noch viele weitere Punkte dazu. Diese Liste stellt lediglich eine Auswahl der wesentlichsten Bestandteile dar.

Wer ist wirklich betroffen?

Das BFSG betrifft insbesondere bestimmte Dienstleistungen für Verbraucher, darunter beispielsweise:

  • Online-Shops
  • Online-Buchungen
  • bestimmte Bankdienstleistungen
  • bestimmte Angebote im Personenverkehr
  • weitere Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr

Wichtig: Eine reine Unternehmens- oder Informationswebsite ist nicht allein deshalb BFSG-pflichtig, weil sie eine Website ist. Eine Website fällt insbesondere dann in den Anwendungsbereich, wenn darüber entsprechende Dienstleistungen für Verbraucher angeboten werden.

Auch für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, gibt es eine gesetzliche Ausnahme. Als Kleinstunternehmen gelten grundsätzlich Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz bzw. entsprechender Bilanzsumme.

Was sollten Unternehmen hinsichtlich der Barrierefreiheit tun?

  • Prüfen, ob das eigene Unternehmen unter das BFSG fällt
  • Die Website und ggf. Apps auf Barrierefreiheit überprüfen
  • Barrieren systematisch identifizieren und beseitigen
  • Bei der technischen Umsetzung die einschlägigen Anforderungen berücksichtigen
  • Barrierefreiheit bereits bei zukünftigen Relaunches und neuen digitalen Angeboten mitdenken
  • Verantwortlichkeiten für die laufende Pflege festlegen

Dabei geht es nicht nur darum, „irgendwie eine barrierefreie Website“ zu haben. Barrierefreiheit sollte als laufender Bestandteil von Design, Entwicklung und Content verstanden werden.

Und letztlich profitieren davon nicht nur Menschen mit Behinderungen: Eine gut strukturierte, verständliche und zugängliche Website ist für viele Nutzerinnen und Nutzer einfacher zu bedienen.

Barrierefreiheit ist damit nicht nur eine rechtliche Frage – sondern auch eine Frage guter digitaler Kommunikation.

Du willst deine Website barrierefrei machen?

Ich helfe dir dabei – von der Analyse bis zur Umsetzung. Schreib mir einfach, dann schauen wir gemeinsam was bei dir noch fehlt.

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